Betriebliche Krankenversicherung – ein Bonus für Ihre Mitarbeiter und für Ihr Unternehmen!

Carmen Zepf im Blogbeitrag über die Betriebliche Krankenversicherung

Betriebliche Krankenversicherung – ein Bonus für Ihre Mitarbeiter und für Ihr Unternehmen!

Dass die Zahl der Arbeitnehmer abnimmt und dass die Belegschaften älter werden, müssen immer mehr Unternehmen schmerzlich erfahren. Drei Problemfelder entstehen dadurch für den Arbeitgeber:

  • Es wird zunehmend schwieriger den Bedarf an Fach- und Führungskräften zu decken. Das betrifft sowohl die Gewinnung neuer, als auch die Bindung vorhandener Mitarbeiter.
  • Die Belegschaften in den Unternehmen altern. Da die krankheitsbedingten Ausfallzeiten mit zunehmendem Alter steigen, führt das zu einem erheblichen Produktivitätsverlust und zu einer
    Erhöhung der krankheitsbedingten Kosten.
  • Die Leistungen in der GKV werden immer weiter reduziert und das trotz steigender Beitragssätze. Durch die schlechtere Gesundheitsversorgung der Mitarbeiter verlängern sich die Genesungs- und damit die Ausfallzeiten und darüber hinaus steigen durch die Erhöhung der Beitragssätze auch noch die Lohnnebenkosten.

Durch eine betriebliche Krankenversicherung können Sie dafür sorgen, dass die Ausfallzeiten in Ihrem Unternehmen wieder sinken und durch den zusätzlichen Versicherungsschutz bieten Sie den MitarbeiterInnen einen Mehrwert, den diese so auf dem Markt – aufgrund der eigenen gesundheitlichen Voraussetzungen – vielleicht gar nicht mehr bekommen können. Es ergibt sich hier für Sie und Ihre Mitarbeiter eine klassische Win-Win-Situation. Sie besteht aus Zulagen und zusätzlich ist die Sparleistung über den Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung absetzbar.

Wie funktioniert die betriebliche Krankenversicherung?

Grundsätzlich ist die „betriebliche Krankenversicherung“ als solche nicht definiert. Allgemeingültig ist, dass der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer oder mehreren Privaten Krankenversicherungen schließt. Er wählt dazu einen oder mehrere Tarife für seine Mitarbeiter aus, oder stellt eine Auswahl von Tarifen zur Verfügung. Darüber hinaus haben die Versicherer verschiedene Voraussetzungen definiert, unter denen sie bestimmte Tarife oder tarifliche Vergünstigungen einräumen.

Als Zugangsvoraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote von allen Mitarbeitern oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern verlangt. Werden diese Voraussetzungen voll erfüllt, wird Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne Gesundheitsprüfung geboten. Werden die Voraussetzungen nur teilweise erfüllt, erfolgt zum Teil nur eine „vereinfachte Gesundheitsprüfung“. Diese ist bei einigen Anbietern wiederum mit einem „Kontrahierungszwang“ für den Versicherer verbunden, so dass jeder Mitarbeiter auch Versicherungsschutz erhält. Je nach Versicherungsgesellschaft können weitere Vorgaben des Versicherers gegeben sein. So setzen einige Versicherer voraus, dass es zumindest ein Sammelinkasso bei der Firma geben kann. Andere verlangen auch, dass die Firma Versicherungsnehmer und damit Beitragsschuldner ist. Darüber hinaus gibt es auch unterschiedliche Einschränkungen der Versicherer in Bezug auf verschiedene Berufsgruppen.

Welche Vorteile ergeben sich für den Arbeitnehmer?

  • Aufnahmegarantie trotz Vorerkrankungen
  • Vergünstigte Konditionen
  • Verbesserung der Arbeitszufriedenheit

Ein Beispiel: Einer Ihrer Kundendienst-Mitarbeiter hatte schon lange Rückenprobleme. Nach einem Bandscheibenvorfall hat er nun endlich beschlossen etwas für seine Gesundheit zu tun und beginnt regelmäßig Sport zu treiben. Bei einer seiner Joggingrunden übersieht er allerdings ein Schlagloch. Er stolpert so unglücklich, dass er sich mehrere Bänder im Knie reißt. Stehen und erst recht Autofahren sind ihm nun leider nicht mehr möglich. Glücklicherweise hatten Sie in der Woche zuvor eine betriebliche Krankenversicherung mit einem Tarif abgeschlossen, der Ihren Mitarbeitern für ambulante und stationäre Operationen wahlärztliche Behandlung und bei stationären Operationen ein Einbettzimmer absichert. Ihr Mitarbeiter kann daher einen ausgewiesenen Spezialisten für die notwendige Operation konsultieren. Ihrem Mitarbeiter selbst wäre ein solcher Versicherungsschutz aufgrund seiner Vorerkrankungen höchstwahrscheinlich verwehrt geblieben.

Welche Vorteile ergeben sich für den Arbeitgeber?

  • Imageaufwertung des Unternehmens
  • Attraktivität bei der Mitarbeitergewinnung steigt

Weiter im Beispiel: Auch für Sie ergibt sich durch Ihre Entscheidung für die betriebliche Krankenversicherung hier nun ein unmittelbarer Nutzen. Aufgrund der Behandlung durch den Speziallisten verheilen die Folgen der Operation ungewöhnlich schnell. Und da Ihr Mitarbeiter durch die Zusatzversicherung als Privatpatient gilt, ließ sich die Wartezeit auf die Operation auch beträchtlich verkürzen, so dass die Ausfallzeit Ihres Mitarbeiters nur einen Bruchteil dessen betrug, was ohne Zusatzversicherung zu erwarten gewesen wäre.Und auch Ihr Mitarbeiter freut sich, dass ihm aufgrund Ihrer Fürsorge viele Wochen mit Schmerzen erspart wurden.

Beiträge

Die Beiträge in der betrieblichen Krankenversicherung sind in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies führt zu Beiträgen, die im Vergleich zu den sonst erhältlichen Einzeltarifen sehr günstig sind. Bezüglich der Finanzierung der betrieblichen Krankenversicherung sind drei Konstellationen denkbar und möglich:

1. Arbeitnehmerfinanziert und die Beitragszahlung erfolgt auch durch den Arbeitnehmer

Diese Variante ist die für den Arbeitgeber einfachste. Der Arbeitgeber schließt lediglich einen Rahmenvertrag und hat darüber hinaus nichts mehr mit dem Vorgang zu tun. Allerdings ist es einerseits auf diese Art und Weise sehr schwierig, die für den Entfall der Gesundheitsprüfung notwendigen Quoten zusammen zu bekommen und andererseits wird diese Möglichkeit auch nur von wenigen Anbietern der bKV angeboten.

2. Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung

Bei der Arbeitgeberfinanzierten bKV sind wiederum zwei Möglichkeiten gegeben. Laut des Urteils des Bundesfinanzhofs sind die Beiträge zur bKV wieder als Sachlohn anzusehen und dementsprechend steuerlich zu behandeln. Die Entscheidung wurde am 28.06.2019 im Bundessteuerblatt BStBI II 2019, S. 371 veröffentlicht und ist nunmehr als verbindlich anzusehen.

  • Der Arbeitnehmer versteuert die Beiträge der bKV als geldwerten Vorteil und entrichtet auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben für diesen.
  • Der Arbeitgeber versteuert die von ihm gezahlten Beiträge für den Arbeitnehmer pauschal
    Der Vorteil: So lange die Beiträge pro Mitarbeiter unter der Freigrenze von 50 Euro liegen, sind diese steuerfrei. Ein echter Mehrwert also sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.Es gilt jedoch zu beachten, dass Arbeitgeber in Ihrer Gestaltung der bKV frei sind. Somit kann es sich sowohl um Bar- als auch Sachlohn handeln. Je nachdem, ob die Beiträge zur bKV vom Arbeitgeber direkt an das Versicherungsunternehmen abgeführt werden oder auf das Gehaltskonto des Mitarbeiters fließen.

Fazit

Die betriebliche Krankenversicherung ist ein einfach installierbares, hervorragendes Instrument zur indirekten Steigerung der Produktivität Ihrer Mitarbeiter, da die Motivation gesteigert und die Verweildauer im Krankenstand gesenkt wird. Auch das „Wir-Gefühl“ und die damit verbundene Loyalität zum Unternehmen kann durch die kollektive Krankenergänzung gesteigert werden. Da auch Ihre Mitarbeiter konkreten praktischen Nutzen – bei keiner oder nur einer geringen finanziellen Belastung – haben, führt die Einführung der betrieblichen Krankenversicherung zu einer echten Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Zur Autorin Carmen Zepf:

Als Bilanzbuchhalterin und Expertin betriebliche Altersvorsorge (DMA) und Geschäftsführende Gesellschafterin Zepf² GmbH begeistert Carmen Zepf mit maßgeschneiderten und praxistauglichen Strategien und persönlicher Begleitung auch während der Umsetzungsphase – für eine gesunde Entwicklung Ihres Unternehmens.

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